Zweirad Klassen

Die Fahrzeuge

Klasse A

Yamaha MT 07
54 kW (73 PS)

"

Klasse A2

Yamaha MT 07
35kW (48 PS)

"

Klasse B196

KTM Duke 125
11kW (15 PS)

Klasse A Klasse A

Krafträder (Zweirad) (auch mit Beiwagen):

  • Hubraum von mehr als 50 cm³ oder
  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h

Dreirädrige Krafträder:

  • Leistung von mehr als 15 kW oder
  • symmetrisch angeordneten Rädern bei einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren
  • Mindestalter:
    • 24 Jahre für Ersterwerb in dieser Klasse
    • 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 15 kW Leistung
    • 20 Jahre für einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren
  • Vorbesitz einer anderen Führerscheinklasse: Nein

Mindestumfang der Theoretische Ausbildung**:

Grundstoff 12 Doppelstunden* bei Ersterwerb
6 Doppelstunden* bei Erweiterung
Zusatzstoff 4 Doppelstunden*
Gesamt 16 Doppelstunden* bei Ersterwerb
10 Doppelstunden* bei Erweiterung

*Eine Doppelstunde beträgt 90 Minuten.
**Bei zweijährigen Vorbesitz der niedrigeren Klasse (A2) ist kein Theorieunterricht vorgeschrieben.

Mindestumfang der Praktischen Ausbildung:

Grundausbildung gemäß der Fahrschüler-Ausbildungsverordnung:
Zahl der Stunden ist von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt abhängig!
Bei Vorbesitz von A2 länger als 2 Jahre ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben, jedoch muss sich der Fahrlehrer überzeugen, dass der Fahrschüler die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt.

Sonderfahrten bei Ersterwerb
Bundes-oder Landstraße 5 x 45 Minuten
Autobahn 4 x 45 Minuten
Nacht oder Dämmerung 3 x 45 Minuten
Gesamt 12 x 45 Minuten
Sonderfahrten bei A2<2 Jahre oder A1
Bundes-oder Landstraße 3 x 45 Minuten
Autobahn 2 x 45 Minuten
Nacht oder Dämmerung 1 x 45 Minuten
Gesamt 6 x 45 Minuten
  • Geltungsdauer : 15 Jahre
  • Beinhaltete Klassen: A2, A1 und AM

Klasse A2 Klasse A2

Krafträder (Zweirad) (auch mit Beiwagen):

  • Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei einer abgeleiteten Leistung des Kraftrads von nicht mehr als 70 kW und
  • Verhältnis der Leistung zum Leergewicht max. 0,2 kW/kg
  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Vorbesitz einer anderen Führerscheinklasse: Nein

Mindestumfang der Theoretische Ausbildung**:

Grundstoff 12 Doppelstunden* bei Ersterwerb
6 Doppelstunden* bei Erweiterung
Zusatzstoff 4 Doppelstunden*
Gesamt 16 Doppelstunden* bei Ersterwerb
10 Doppelstunden* bei Erweiterung

*Eine Doppelstunde beträgt 90 Minuten.
**Bei zweijährigen Vorbesitz der niedrigeren Klasse (A1) ist kein Theorieunterricht vorgeschrieben.

Mindestumfang der Praktischen Ausbildung:

Grundausbildung gemäß der Fahrschüler-Ausbildungsverordnung:
Zahl der Stunden ist von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt abhängig!
Bei Vorbesitz von A1 länger als 2 Jahre ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben, jedoch muss sich der Fahrlehrer überzeugen, dass der Fahrschüler die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt.

Sonderfahrten bei Ersterwerb
Bundes-oder Landstraße 5 x 45 Minuten
Autobahn 4 x 45 Minuten
Nacht oder Dämmerung 3 x 45 Minuten
Gesamt 12 x 45 Minuten
Sonderfahrten bei A1<2 Jahre
Bundes-oder Landstraße 3 x 45 Minuten
Autobahn 2 x 45 Minuten
Nacht oder Dämmerung 1 x 45 Minuten
Gesamt 6 x 45 Minuten
  • Geltungsdauer : 15 Jahre
  • Beinhaltete Klassen: A1 und AM

Klasse B196 Klasse A1

Krafträder (Zweirad) (auch mit Beiwagen):

  • Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und
  • Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
  • Verhältnis der Leistung zum Leergewicht max. 0,1 kW/kg

Dreirädrige Krafträder:

  • Symmetrisch angeordneten Rädern bei einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder
  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
  • Leistung von bis zu 15 kW
  • Mindestalter: 25 Jahre
  • Vorbesitz einer anderen Führerscheinklasse: B mindestens 5 Jahre

Mindestumfang der Theoretische Ausbildung:

Grundstoff keiner
Zusatzstoff 4 Doppelstunden*
Gesamt 4 Doppelstunden

*Eine Doppelstunde beträgt 90 Minuten.

Mindestumfang der Praktischen Ausbildung:

Zahl der Stunden ist von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt abhängig. Mindestanforderung 10 Fahrstunden.

  • Geltungsdauer : 15 Jahre

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Ausbildungsstätte und Verwaltung in Calmbach
Wildbader Str. 6
75323 Bad Wildbad-Calmbach

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Laienbergstr. 4
75323 Bad Wildbad